Sprache/Language:

Über uns – Tours of Legends

Allgemeine Geschäfts­bedingungen Tours of Legends

 

Liebe Bikerin, lieber Biker,

wie Ihnen bekannt, gehören zu jeder Reise vertragliche rechtliche Vereinbarungen, die in den folgen Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen und auch Zusatzbedingungen aufgestellt sind.

 

 

Bei den Leistungen unter Punkt 1 – 2 treten wir als Vermittler auf:

  1. Reiseversicherungen
  2. Personenflüge
  3. Ausflüge, Shows (alle nicht in unserem Programm enthaltenen Leistungen, optional gebuchte Leistungen)
  4. Motorradmiete Eaglerider USA, Kanada, Neuseeland – hier gelten die AGB's von Eaglerider

Dafür gilt ausschließlich die Geschäftsbedingung des jeweiligen Veranstalters, die Euch bei Buchung eines Zusatzprogrammes gerne zur Verfügung gestellt wird.

 

Nachfolgend beschreiben wir die AGB´s der Tours of Legends GmbH & Co. KG

Die nachfolgenden Bestimmungen beschreiben die rechtliche Beziehung zwischen unseren Kunden und der Tours of Legends GmbH & Co. KG, sofern ein Reisevertrag zustande kommt. Sie gehen den gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) vor. Wir bitten Sie, die jetzt folgenden Bestimmungen gut durchzulesen.

 

1. Zustandekommen des Vertrages (Anmeldung und Reisebestätigung)

Mit der Anmeldung bieten Sie uns verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann sowohl schriftlich, mündlich oder auch fernmündlich vorgenommen werden. Bei Gruppenanmeldung durch eine einzelne Person, muss diese Person dann die Vertragsverpflichtung für alle weiteren Teilnehmer übernehmen. Der Vertrag kommt mit der Zusage von uns (Tours of Legends GmbH & Co.KG) zustande.

Die Bestätigung wird dann per E-Mail oder mit der Post an Sie persönlich versendet.

 

2. Anzahlung, Restzahlung

Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20% vom Vertragsnehmer fällig.

Der Anzahlung erfolgt im Sinne des §651k Abs.3 BGB nach Aushändigung des Sicherungsscheins.

Die Restzahlung ist 50 Tage vor Reisebeginn zu zahlen.

Bei Zahlung aus dem Ausland gehen Gebühren für Auslandsüberweisungen zu Lasten des Auftraggebers.

Die Art der Bezahlung:

a) Rechnung-Überweisung
Geben Sie bitte immer die Rechnungsnummer und die Art der Zahlung (Anzahlung oder Restzahlung) an.

b) Kreditkarte
Bei Kartenzahlung entsteht ein anteiliges Entgelt von VISA/ MasterCard 1,5% bei American Express 2,5%. Sofort nach Vertragsabschluss und Rechnungsversand wird ihnen der Anzahlungsbetrag von der Karte abgebucht.
50 Tage vor Reisebeginn wird der Restbetrag abgebucht.

 

3. Reiseleistungen/Reisezusatzleistungen

Den Inhalt unserer Reiseleistungen entnehmen Sie bitte aus der jeweiligen Reisebeschreibung, die gebucht wurde. (Webseite oder Katalog)
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit Extras zu buchen, die noch nicht im Reisepreis enthalten sind. Z. B. Upgrade auf einen speziellen Sitzplatz im Flugzeug, Ausflüge, Veranstaltungen, Shows, etc.

 

4. Veränderungen an Preisen und Leistungen

Sollte es in einzelnen Reiseleistungen kleinere Abweichungen geben, die nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden und auch nicht erheblich von der gebuchten Reise abweichen ist der Reisevertrag nach wie vor gültig.

Wir behalten uns vor die Reiseroute geringfügig zu ändern. Die evtl. Abweichungen dürfen keine Mängel aufweisen. Über solche Abweichungen würden wir Sie umgehend informieren.

Sofern die Reise massiv abweicht, bieten wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung.

Preiserhöhungen sind nur statthaft, wenn der Vertrag 4 Monate vor Reisebeginn durch unvorhersehbare Dinge (z. B. Wechselkurserhöhung) den Reisepreis um max. 3 % erhöht.

 

5. Reiserücktritt

Natürlich ist es immer möglich von einer Reise zurückzutreten. Hierfür ist eine schriftliche Erklärung an uns (Tours of Legends GmbH & Co. KG) notwendig (Mail, Fax oder Brief mit Unterschrift).

Die Rücktrittskosten sind pro angemeldeten Teilnehmer zum jeweiligen Gesamtpreis pauschaliert.

  • bis 91 Tage vor Reiseantritt 30%
  • vom 90. bis 30. Tag vor Reiseantritt 75%
  • ab dem 29. Tag bis zum Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt 90%

Im Falle einer Umbuchung, muss man erst vom alten Vertrag zurücktreten um einen neuen Reisevertrag abzuschließen.

Es ist durchaus möglich, bei eigener Verhinderung einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen der gebuchten Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anforderungen - insbesondere auch in den jeweiligen Zielländern - entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten bedürfen der Schriftform.

 

6. Reiseversicherung

Aus folgenden Gründen empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und einer Auslandskrankenversicherung.

Durch Reiseabbruch können erhebliche Mehrkosten auf Sie zukommen.

 

7. Rücktritt, Aufhebung oder Kündigung durch uns (Tours of Legends GmbH & Co. KG)

Sollte sich ein Mitreisender nicht an die Anweisungen des Tourguides halten oder sich grob fahrlässig in seiner Person oder gegenüber anderen Mitreisenden verhalten, behalten wir uns den sofortigen Ausschluss aus der Gruppe vor. Er hat dann nur noch den Anspruch auf die gebuchten Hotels und den Rückflug. Ansonsten ist er aus der Gruppe ausgeschlossen. Er hat sein Anrecht auf weitere Unterstützung verwirkt. Der Ausschluss aus der Gruppe bedarf einer vorhergehenden Ermahnung und Abmahnung. Mehrkosten die dadurch entstehen, wie zum Beispiel frühzeitiges Abreisen, trägt der Verursacher selbst.

Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
Sollten wir bis 4 Wochen vor Antritt der Reise die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht haben, werden wir Sie umgehend informieren. Sie erhalten den bisher eingezahlten Reisepreis im vollsten Umfang zurück.
Um evtl. die Reise stattfinden zu lassen würden wir, wenn es nach unserer Kalkulation möglich ist, dann ohne Begleitfahrzeug fahren. Das heißt nur mit einem Tourguide.

Höhere Gewalt
Wird die Reise durch unvorhersehbare Beeinträchtigung (höhere Gewalt) erschwert oder gar gefährdet, so können sowohl wir als auch Sie als Kunde von der Reise zurücktreten und der Reisevertrag wird gekündigt. Somit haben wir keinen Anspruch mehr auf den Reisepreis, behalten uns aber vor, für die erbrachten Reiseleistungen bzw. die noch zu erbringenden Reiseleistungen bis zur Beendigung der Reise, eine angebrachte Entschädigung zu verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen zu tragen.

 

8. Haftung des Veranstalters

Wir haften für ein Verschulden der Leistungserbringung und der dazu beauftragten Person.

Die Haftung ist ausgeschlossen für Fremdleistungen, die nicht Bestandteil der Leistungen des Reiseveranstalters sind (Reiseversicherungen, Flüge, Anmietung der Motorräder), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. Insoweit tritt der Reiseveranstalter lediglich als Vermittler auf.

Bezogen auf Motorradanmietung und Flüge sind wir ausschließlich Vermittler.

Sollte das jeweilig bestellte Motorrad (Modell) nicht zu Verfügung stehen, muss der Vermieter ein gleichwertiges oder besseres Modell zu Verfügung stellen. Der Reisende ist zur Mitwirkung bei Flugverspätungen und Flugausfall verpflichtet.

Für nicht vertragsmäßige Erbringung der Leistung kann man eine Minderung des Reisepreises verlangen. Wenn Sie den Mangel schuldhaft nicht angezeigt haben, wird eine Minderung ausgeschlossen. Bei Vorliegen eines Mangels können Sie unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

 

9. Beschränkung der Haftung/Pflichten der Teilnehmer

Jedem Mitreisenden ist bekannt, dass Motorradfahren besondere Gefahren hat. Die Teilnahme an einer Motorradreise erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Mitreisende verpflichtet sich, sich an die im jeweiligen Land geltenden Verkehrsregeln zu halten, seinen eigenen Fähigkeiten entsprechend zu fahren, Rücksicht auf andere zu nehmen und besondere Vorsicht wahren zu lassen. Der jeweilige Tourguide wird vor Ort Einweisungen vornehmen und wird auf die Mitfahrer und deren Verhalten achten. Dem Tourguide ist Folge zu leisten. Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko und haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für alle Schäden, die er Mitreisenden oder Dritten zufügt. Um einen reibungslosen und für alle Teilnehmer sicheren Ablauf der Reise gewährleisten zu können, ist es notwendig, dass sich jeder Teilnehmer an die Gesetze hält. Sollte uns oder anderen Teilnehmern durch das Fehlverhalten eines Teilnehmers ein Schaden entstehen, so behalten wir uns die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor. Für die Einhaltung der Paß-, Visa- und Zollvorschriften muss jeder Teilnehmer selber Sorge tragen. Für die Erfüllung der Verkehrsgesetze trägt jeder Teilnehmer alleine die Verantwortung, auch wenn er einem Tourguide folgt und in der Gruppe fährt. Alle Nachteile, die wegen Missachtung von Gesetzen entstehen, trägt der Verursacher selber.

 

10. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Sofern zwischen Ihnen und uns ein Vertragsverhältnis begründet, inhaltlich ausgestaltet oder geändert werden soll, erheben und verwenden wir personenbezogene Daten von Ihnen, soweit dies zu diesen Zwecken erforderlich ist.
Auf Anordnung der zuständigen Stellen dürfen wir im Einzelfall Auskunft über diese Daten (Bestandsdaten) erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.

 

11. Unwirksamkeit/Gerichtsstand

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Reisevertrag haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Der Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Reiseveranstalters. Bei Vertragsverhältnissen zwischen dem Reiseveranstalter und Verbrauchern verbleibt es bei den gesetzlichen Vorschriften über den Gerichtsstand. Bei vermittelten Fremdleistungen gilt der Sitz des Anbieters.

 

Stand Februar 2018

Bock auf Bike?

Mit Tours of Legends weltweit geführte Motorrad-Reisen erleben

1

Planen

 

2

Anfragen

 

3

BIKEN

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.